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Zulassungsbescheinigung Teil 1
Seit dem 1. Oktober 2005 gelten die neuen EU-Richtlinien zur Harmonisierung der Zulassungsdokumente.
Bei Neuzulassungen, Halterwechsel, Eintragung von technischen Änderungen etc. wird in den neuen Fahrzeugpapieren nur noch eine zugelassene Reifengröße in der neuen Fahrzeugtypgenehmigung eingetragen (Ziffer 15.1 bis 15.3).
Innerhalb des „Genehmigungsumfangs“ können die Reifenkombinationen ohne eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung geändert werden.
Der TÜV bescheinigt Ihnen online, welche anderen serienmäßigen Reifen für Ihr Fahrzeug erlaubt sind.
Es ist wichtig, bei einer Kontrolle die entsprechenden Papiere vorweisen zu können. |
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Zulassungsbescheinung Teil 1
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